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   VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99.MZ   

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https://dejure.org/2002,47612
VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99.MZ (https://dejure.org/2002,47612)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.11.2002 - 7 K 213/99.MZ (https://dejure.org/2002,47612)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. November 2002 - 7 K 213/99.MZ (https://dejure.org/2002,47612)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 26 N 97.3182
    Auszug aus VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99
    Die Zweckbestimmung von Sondergebieten nach § 10 BauNVO, die der Erholung dienen soll, besteht im zeitweiligen Freizeitwohnen in hierfür speziell eingerichteten Gebäuden und Anlagen (wie BayVGH, Urteil vom 11. November 1998 - 26 N 97.3182 -).

    Wie die in dieser Vorschrift ausdrücklich aufgeführten Gebietstypen zeigen, besteht der gemeinsame Nenner der Erholungssondergebiete darin, dass es sich um Gebiete für das zeitweilige Freizeitwohnen in speziell hierfür eingerichteten Gebäuden und Anlagen handeln muss (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 11. November 1998 - 26 N 97.3182 -).

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99
    Dieser Grundsatz rechtfertigt sich nicht nur aus der bodenrechtlichen Eigenart und Sonderstellung des Außenbereichs, sondern in gleicher Weise auch aus der Einsicht, dass das dringliche Bedürfnis nach einer gesunden Siedlungsstruktur im Allgemeinen eine nicht der Funktion des Außenbereichs zugeordnete Bebauung als eine zu missbilligende Zersiedlung erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - IV C 25.66 -, BVerwGE 27, 137).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.2000 - 6 A 10127/00
    Auszug aus VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99
    Durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Mai 2000 - 6 A 10127/00.OVG - wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 22. Oktober 1999 aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13

    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz;

    Die Zweckbestimmung des Campingplatzgebietes ist somit zusammenfassend dadurch bestimmt, dass diese Gebiete auf Dauer dem vorübergehenden Wohnen zu Erholungszwecken dienen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 30.08.2001 - 2 N 1/00 -, BRS 64 Nr. 39 = juris Rn. 61; Urteil vom 29.01.2002 - 2 N 6/00 -, BRS 65 Nr. 42 = juris 40; VG Mainz, Urteil vom 23.11.2002 - 7 K 213/99.MZ -, juris Rn. 33), und zwar in mobilen Unterkünften zum Zweck der Erholung vor allem unmittelbar im Freien.
  • VG Regensburg, 21.01.2010 - RO 2 K 08.1542

    Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Tierheimes bei mangelnder

    Als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dürften ihm die Beeinträchtigung öffentlicher Belange entgegenstehen (vgl. VG Mainz v. 23.11.2002, Az. 7 K 213/99.MZ, juris).
  • VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03

    Beseitigungsanordnung eines formell und materiell illegalen Bauwagens

    Von daher muss es dabei verbleiben, dass jedenfalls in dichter besiedelten und in zunehmendem Maße industrialisierten Gebieten wie dem Gebiet der Antragsgegnerin ein gewichtiger öffentlicher Belang darin besteht, dass zwischen im Zusammenhang bebauten Gebieten bebauungsfreie, im Wesentlichen landschaftlich oder gärtnerisch genutzte Bereiche erhalten bleiben (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 23. November 2002 - 7 K 213/99.MZ).
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